Am Dienstag, dem 19. Juni 2007 ist es 200 Jahre her, das die letzte Hinrichtung in der Grafschaft Limburg statt fand.

Was war dem vorausgegangen? Ich zitiere hier F. Mann: " Am 25. Januar 1807 holte sich der Ergster Händler Levi Michel Cain vom Limburger Kaufmann einen Ballen Ware. Cain geht über Berchum seinem Heimatort zu. Im Wald wird Cain von dem Ergster Georg Hinrich Michael Bechthold, geb. 1775, im Dorf nur Jürgen Bechthold genannt, überfallen und mit einemKnotenstock erschlagen. Den Toten schleppt Jürgen Bechthold ins Gebüsch. Da die Händler oft tagelang unterwegs waren, vermißte ihn auch niemand. Nach fünf Tagen, am 30. Januar, wird der Tote mit zertrümmertem Kopf gefunden, ohne seine Ware. Wer war der Mörder? Die ersten Untersuchungen blieben ohne Erfolg, bis die Leute bemerkten, daß Jürgen Bechthold neue Sachen trug, unter denen welche waren, die Michel Cain gehört hatten. Jürgen war als "arbeitsscheues Subjekt" bekannt. So fiel der Verdacht alsbald auf ihn.

Um sich aus der Schlinge zu ziehen, in die er geraten war, bracht sich Jürgen nach der Verhaftung mehrere Schnittwunden an "Hals Gurgel und Luftröhre" bei. Für die mit dem Fall beauftragten Herren war Jürgen schon ein toter Mann, doch der hinzugezogene Arzt war anderer Meinung. Die Kommission bluffte Jürgen, tat, als wenn sie gehen wollte, kam zurück und sah, daß Jürgen fliehen wollte. So wurde er zur Festnahme überführt. Das Limburger Kriminalgericht bestand aus den drei Kanzleiräten Helling, Hülshoff und Wiesner.

Da in der Grafschaft schon seit undenklichen Zeiten so ein Fall nicht mehr vorgekommen war, besaß man auch keine "Marterwerkzeuge" mehr, die für ein schnelles Geständnis eingesetzt werden konnten. Das Gericht kam zu der Überlegung, sich in Detmold, Paderborn oder Münster einen Henker mit Folterwerkzeugen gegen Bezahlung zu leihen. Doch war der Umstand nicht nötig, Jürgen gestand seine Tat und wurde am 14. März verurteilt. Er sollte "mit der Rat vom Leben zum Tode gebracht werden, der Körper aufs Rad geflochten und das Mordinstrument an den Galgen gehängt werden.

Solch ein Urteil mußte dem Fürsten vorgelegt und von ihm bestätigt werden. Es war das erste Mal im Leben des Limburger Fürsten, so eine Entscheidung zu treffen. Er entschied sich am 22. April 1807 und wandelte das Urteil vom Rad "in die Strafe des Schwertes ab." Die Hinrichtung wurde noch wegen einer Eingabe des Ergster Pastors Landmann hinausgeschoben, "weil Jürgen Bechthold in Schul- und Relgionsunterreicht dermaßen zurück sei, daß ihm erst bessere und richtigere Erkenntnisse zur Bekehrung beigebracht werden müßten." Der Aufschub kam nicht zustande. In der Rückantwort an Pastor Landmann fügt der Kanzleirat Helling noch seine persönliche Meinung hinzu : "Überigens haben .... von 1000 Bauern keine 5 Religionskenntnisse, sondern einen bloßen Köhlerglauben, und mehr ist dem Bechthold in Jahr und Tag nicht beizubringen."

Für seinen letzten Gang bekam er ein Paar neue Schuhe. Auf der Reher Heide, wurde er unter den Augen vieler Schulustiger enthauptet. Der Knotenstock, das Mordinsturment, war am Galgen aufgehangen, und den Leichnahm des Jürgen Bechthold flochten sie aufs Rad.

Mit Verwunderung stellten die Richter am anderen Tag fest, daß die neuen Schuhe den Besitzer gewechselt hatten."

Ergste, Juni 2007

Roswitha Bliese